Whistleblowing-System der Bundeswettbewerbsbehörde

Durch Nutzung des Whistleblowing-Systems der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Meldung anonym zu bleiben und gleichzeitig aktiv an der Aufklärung von wettbewerbsrechtswidrigen Verstößen mitzuwirken.

Wann können Sie eine Meldung abgeben?

Wenn Sie Kenntnis eines wettbewerbswidrigen Verstoßes (etwa eines Kartelles oder Marktmachtmissbrauches) erlangt haben und Sie über Informationen verfügen, die zur Aufklärung dieser Zuwiderhandlungen dienlich sind, können Sie vom Whistleblowing-System Gebrauch machen. Sie unterstützen dadurch die Ermittlungsarbeit der BWB.

Ihre Meldung befindet sich in sicheren Händen

Um Sie als Hinweisgeber wirksam zu schützen, stellen wir Ihnen eine mit den neuesten Techniken gesicherte Kommunikationsplattform zur Abgabe anonymer Hinweise mittels zertifizierter Verschlüsselungsverfahren zur Verfügung.

Solange Sie selbst keine Daten eingeben, welche Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das Hinweisgebersystem auch bei der Kommunikation Ihre Anonymität.

Die Bearbeitung der Hinweise durch die BWB erfolgt nur während der regulären Dienstzeiten.

Zur Sicherstellung Ihrer Anonymität empfehlen wir, dass Sie die Meldung mit einem von Ihnen verwalteten Gerät verfassen, bzw. nicht mit einem Gerät, dass von jenem Unternehmen verwaltet wird, das von Ihrer Meldung betroffen ist.

Wie reichen Sie eine anonyme Meldung ein?

Am einfachsten und sichersten reichen Sie Ihre Meldung ein, wenn Sie die Anweisungen im Formular befolgen.

Nach dem Absenden Ihrer Meldung werden eine persönliche Identifikationsnummer sowie ein Passwort auf dem Bildschirm angezeigt.

Bewahren Sie diese Angaben sicher auf. Sie bleiben während des gesamten Dialogs anonym.

Ihre Meldung wird zeitnah durch die BWB bearbeitet und Sie erhalten eine Antwort oder weitere Fragen zu Ihrem Sachverhalt.

Vielen Dank für Ihr Engagement.