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BWB veröffentlicht neuen Leitfaden zur Kronzeugenregelung

Die BWB hat nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens und Einarbeitung der eingelangten Stellungnahme ihren Leitfaden zur Kronzeugenregelung veröffentlicht.

Ziel dieses Leitfadens ist es, die Praxis der BWB bei der Durchführung der Kronzeugenregelung im Sinne größtmöglicher Transparenz darzulegen und die verschiedenen für (potentielle) Kronzeugen relevanten Aspekte in einem Dokument übersichtlich zusammenzufassen.

Seit der Umsetzung der Richtlinie 2019/1/EU (ECN+ RL) ist ein Handbuch der BWB für den Teilaspekt der technischen Abwicklung und Geldbußenreduktionen, die die BWB bei der Beantragung einer geminderten Geldbuße im Hinblick auf die Reihenfolge der ersuchenden Unternehmer oder Unternehmervereinigungen anzuwenden beabsichtigt, zwingend vorgesehen. Die BWB hat hierzu ein Papier erstellt, welches bereits Ende Jänner 2022 veröffentlicht wurde (siehe dazu die Pressemeldung der BWB vom 27.01.2022).

Aufgrund der Bedeutung des Kronzeugenprogramms als wesentliches Instrument des Kartellrechtsvollzugs hält es die BWB jedoch für angebracht, Unternehmen und deren Rechtsvertreter wie schon bisher umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, um auch weiterhin zu dessen Funktionieren zu gewährleisten.

Der Leitfaden zur Kronzeugenregelung informiert über:

  • die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen der Kronzeugenregelung,
  • die spezifischen Erfordernisse sowohl für den Erlass der Geldbuße als auch für die Beantragung einer geminderten Geldbuße,
  • das Verfahren im Zusammenhang mit einem Ersuchen um Kronzeugenbehandlung,
  • die Privilegierung von Mitarbeitern von Kronzeugenunternehmen bei der Strafverfolgung sowie
  • der Privilegierung von Kronzeugen bzw Kronzeugenanträgen in Schadenersatzverfahren und der Umgang der BWB mit Kronzeugenerklärungen.

Der Leitfaden zur Kronzeugenregelung ist unter folgendem Link abrufbar: